🎯 Die schnelle Antwort für Eilige
- Wer bekommt die Förderung? Privatpersonen mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 80.000 € — plus 5.000 € pro Kind, maximal bis 90.000 € (zwei Kinder).
- Wie viel? Zwischen 3.000 € und 6.000 € für reine E-Autos. Für Plug-in-Hybride 1.500 € bis 4.500 €.
- Welche Autos? Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026 in Deutschland.
- Wann antragen? Das Antragsportal "Förderzentrale Deutschland" ist seit dem 19. Mai 2026 live (foerderzentrale.gov.de).
- Wie? Online, ausschließlich über foerderzentrale.gov.de mit BundID-Konto.
Was ist neu an der Förderung 2026?
Wer den alten Umweltbonus kennt, wird die neue Förderung als grundlegend anders empfinden. Drei zentrale Punkte haben sich geändert:
Erstens: Die Förderhöhe richtet sich nicht mehr nach dem Listenpreis des Fahrzeugs, sondern nach deinem Einkommen und deiner Familiensituation. Wer wenig verdient und Kinder hat, bekommt deutlich mehr. Wer überdurchschnittlich verdient, ist von der Förderung komplett ausgeschlossen.
Zweitens: Das alte zweistufige Antragsverfahren — erst Bestellung, dann nach Zulassung — wurde durch ein einstufiges digitales Verfahren ersetzt. Du beantragst die Förderung erst, wenn dein Fahrzeug bereits zugelassen ist. Das beseitigt das alte Risiko, dass dir die Förderung zwischen Bestellung und Lieferung wegläuft.
Drittens: Die Förderung läuft ausschließlich online. Du brauchst eine digitale Identität (BundID-Konto) für den Antrag — Papier oder E-Mail-Antrag sind nicht vorgesehen. Auf das musst du dich vorbereiten.
Verantwortlich für die Abwicklung ist erneut das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auch wenn das Förderprogramm vom Bundesumweltministerium (BMUKN) stammt. Das Antragsportal selbst heißt "Förderzentrale Deutschland" und ist neu — es bündelt mehrere Förderprogramme an einer Stelle.
Die Förder-Tabelle: So setzt sich der Betrag zusammen
Die Förderhöhe ergibt sich aus drei Bausteinen, die zusammengezählt werden: einer Basisförderung, einem Sozialbonus und einem Kinderbonus.
Baustein 1: Basisförderung
| Fahrzeugart | Basisförderung |
|---|---|
| Reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) | 3.000 € |
| Brennstoffzellenfahrzeuge | 3.000 € |
| Plug-in-Hybride (PHEV) * | 1.500 € |
| Range-Extender (REEV) * | 1.500 € |
* PHEV und REEV werden nur gefördert, wenn sie höchstens 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite haben. Außerdem muss die Erstzulassung bis spätestens 30. Juni 2027 erfolgen.
Baustein 2: Sozialbonus (Einkommens-Staffelung)
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE) | Zuschlag auf Basisförderung |
|---|---|
| 60.001 € bis 80.000 € | + 0 € (nur Basis) |
| 45.001 € bis 60.000 € | + 1.000 € |
| Bis 45.000 € | + 2.000 € insgesamt |
Wichtig: Es wird das zu versteuernde Einkommen (zvE) aus deinem Einkommensteuerbescheid verwendet — nicht dein Brutto- oder Nettogehalt. Das zvE liegt typischerweise deutlich unter dem Bruttogehalt, weil Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge bereits abgezogen wurden.
Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den zwei aktuellsten Steuerbescheiden. Für einen Antrag im Mai 2026 zählen also typischerweise die Bescheide für 2023 und 2024. Die Bescheide dürfen maximal drei Kalenderjahre alt sein.
Baustein 3: Kinderbonus
| Anzahl Kinder unter 18 im Haushalt | Zuschlag |
|---|---|
| 0 Kinder | + 0 € |
| 1 Kind | + 500 € |
| 2 oder mehr Kinder | + 1.000 € (Maximum) |
Förderrelevant ist ein Kind, für das eine Kindergeldberechtigung besteht, das im Haushalt der antragstellenden Person lebt und das zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Auch wenn du mehr als zwei Kinder hast — gefördert werden maximal zwei.
📊 Die Maximum-Förderung im Überblick
- E-Auto / Brennstoffzelle, max.: 3.000 € + 2.000 € (zvE < 45k) + 1.000 € (2 Kinder) = 6.000 €
- Plug-in-Hybrid / Range-Extender, max.: 1.500 € + 2.000 € + 1.000 € = 4.500 €
Drei Beispielrechnungen aus der Praxis
Theorie verstanden? Dann zeige ich dir, wie die Förderung in echten Lebenssituationen aussieht.
Beispiel 1: Anna, alleinerziehend, ein Kind
Anna ist 32, Krankenpflegerin in Teilzeit. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei 32.000 € pro Jahr, sie hat eine 6-jährige Tochter. Sie überlegt sich einen kompakten E-Auto-Stromer als Familienauto.
| Basisförderung BEV | 3.000 € |
| Sozialbonus (zvE < 45.000 €) | + 2.000 € |
| Kinderbonus (1 Kind) | + 500 € |
| Anna's Förderung | 5.500 € |
Bei einem Listenpreis von 32.000 € reduziert sich der effektive Kaufpreis auf 26.500 €. Das ist eine deutliche Erleichterung.
Beispiel 2: Markus und Sandra, Paar, keine Kinder
Markus ist Ingenieur, Sandra Lehrerin. Beide gemeinsam haben ein zu versteuerndes Einkommen von 72.000 € pro Jahr, keine Kinder. Sie wollen einen Mittelklasse-Stromer.
| Basisförderung BEV | 3.000 € |
| Sozialbonus (zvE 60.001–80.000 €) | + 0 € |
| Kinderbonus | + 0 € |
| Förderung | 3.000 € |
Die Mindestförderung von 3.000 € sichern sie sich zwar — aber die Sozial- und Kinderkomponenten greifen bei ihnen nicht. Hätte einer der beiden Teilzeit reduziert oder hätten sie ein Kind, würde die Rechnung schon anders aussehen.
Beispiel 3: Familie Schmidt, zwei Kinder
Vater Lukas ist Angestellter, Mutter Julia in Elternzeit. Ihr zu versteuerndes Familieneinkommen liegt bei 42.000 €, zwei Kinder (4 und 7 Jahre). Sie suchen einen familientauglichen E-SUV.
| Basisförderung BEV | 3.000 € |
| Sozialbonus (zvE < 45.000 €) | + 2.000 € |
| Kinderbonus (2 Kinder) | + 1.000 € |
| Förderung Familie Schmidt | 6.000 € (Maximum) |
Bei einem E-SUV mit Listenpreis 45.000 € reduziert sich der Kaufpreis auf 39.000 €. Das ist der maximale Zuschuss, den der Staat 2026 für ein E-Auto gewährt.
💡 Hinweis: Hersteller-Boni kombinierbar
Anders als beim alten Umweltbonus 2023 dürfen die staatliche Förderung und freiwillige Hersteller-Rabatte (oft "Elektro-Bonus" oder "Innovationsprämie" genannt) wieder kombiniert werden. Manche Hersteller bieten 2.000–4.000 € obendrauf — fragen lohnt sich bei der Bestellung.
Voraussetzungen im Detail
Wer kann antragen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen: Es darf grundsätzlich 80.000 € nicht übersteigen. Pro im Haushalt lebendem Kind erhöht sich die Grenze um 5.000 € — maximal für zwei Kinder, also bis zu 90.000 €. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, wichtig ist der Hauptwohnsitz.
Ein Beispiel: Eine Familie mit einem Kind darf bis 85.000 € zu versteuerndes Einkommen haben, mit zwei (oder mehr) Kindern bis 90.000 €. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid — nicht das Bruttogehalt. Das echte Brutto liegt also oft spürbar höher als die Grenze vermuten lässt.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen, Vereine, Kommunen — die Förderung ist rein für Privatpersonen gedacht
- Selbständige, die das Fahrzeug ins Betriebsvermögen einbringen wollen — der Wagen muss privat gehalten werden
- Minderjährige (unter 18) — die Zulassung muss auf eine volljährige Person erfolgen
- Personen mit laufendem Insolvenzverfahren
Selbstständige und Freiberufler können trotzdem antragen, wenn sie das E-Auto privat halten (also nicht ins Betriebsvermögen einbringen) und unter den Einkommensgrenzen bleiben.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Förderfähig sind Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 (Pkw und Wohnmobile unter 3,5 t), die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
- Plug-in-Hybride (PHEV) mit max. 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite (Erstzulassung bis 30.06.2027)
- Range-Extender (REEV) mit denselben Anforderungen wie PHEV
Nicht förderfähig sind: Gebrauchtwagen, Tageszulassungen (auch wenn unmittelbar nach Werksabholung umgemeldet), Fahrzeuge im Betriebsvermögen, Importe ohne deutsche Erstzulassung.
Mindesthaltedauer: 36 Monate
Du musst das Fahrzeug mindestens 36 Monate auf dich zugelassen halten — sonst kann das BAFA die Förderung anteilig oder vollständig zurückfordern.
Wichtige Sonderfälle:
- Leasing < 36 Monate: Du musst trotzdem 36 Monate Halter bleiben — bei kurzen Leasingverträgen ist das nicht möglich, dann gibt es keine Förderung
- Umzug ins Ausland: Fahrzeug muss 36 Monate in Deutschland zugelassen bleiben — wer auswandert, verliert die Förderung
- Totalschaden / Diebstahl: Muss dem BAFA gemeldet werden, dann wird im Einzelfall entschieden
- Erbschaft: Erbe darf das Fahrzeug übernehmen, muss die restliche Haltedauer einhalten
Antrag stellen: Schritt für Schritt
Das Antragsportal "Förderzentrale Deutschland" (foerderzentrale.gov.de) ist seit dem 19. Mai 2026 live. Gleichzeitig hat das BAFA die offizielle Förderrichtlinie veröffentlicht — du findest sie als PDF-Download auf der BAFA-Informationsseite zur E-Auto-Förderung 2026. Wer vorbereitet ist, hat klare Vorteile, weil in der ersten Welle ein hoher Andrang erwartet wird — die drei Milliarden Euro Fördermittel reichen für rund 800.000 Fahrzeuge im Zeitraum 2026–2029.
Schritt 1: BundID-Konto einrichten (1–2 Wochen Vorlauf)
Du brauchst eine digitale Identität auf Vertrauensniveau "substantiell" oder "hoch". Das heißt konkret:
- Option A — BundID mit Online-Ausweis: Du nutzt die eID-Funktion deines Personalausweises (Vertrauensniveau "hoch"). Du brauchst dafür ein NFC-fähiges Smartphone und die AusweisApp.
- Option B — BundID mit ELSTER-Zertifikat: Wenn du bereits ein ELSTER-Konto hast (z. B. für die Steuererklärung), kannst du das Zertifikat dort herunterladen und für BundID nutzen (Vertrauensniveau "substantiell").
Wichtig: Eine BundID-Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus. Wer die Online-Ausweis-Funktion seines Personalausweises noch nicht aktiviert hat, kann das beim Bürgeramt nachholen — kostet 6 €, dauert aber je nach Stadt mehrere Wochen.
Mehr Informationen: id.bund.de
Schritt 2: Unterlagen vorbereiten
Bevor du den Antrag stellst, solltest du diese Unterlagen griffbereit haben (alle als PDF oder Foto):
- Zwei aktuellste Einkommensteuerbescheide (max. 3 Kalenderjahre alt) — bei Paaren von beiden Personen, soweit nicht gemeinsam veranlagt
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) — als Nachweis der Zulassung in Deutschland
- Kauf- oder Leasingvertrag des Fahrzeugs
- Bei PHEV/REEV mit >60 g CO₂/km: EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) als Nachweis der elektrischen Reichweite
- Bei Kindernachweis: Wenn die Kinder nicht aus dem Steuerbescheid hervorgehen — Kindergeldbescheid oder erweiterte Meldebescheinigung
Datenschutz-Tipp vom BAFA: Schwärze in den Steuerbescheiden alle Angaben, die nicht für die Förderprüfung nötig sind — etwa Gesundheits- oder religiöse Angaben. Erforderlich sind nur: Adressat, Steuer-ID, Datum, Steuerjahr, Höhe des zu versteuernden Einkommens und Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern.
Schritt 3: Antrag online ausfüllen
Sobald das Portal freigeschaltet ist, läuft die Antragstellung in fünf Etappen:
- Anmeldung auf foerderzentrale.gov.de — Authentifizierung über BundID
- Antragsformular ausfüllen — Stammdaten werden automatisch aus BundID übernommen
- Fahrzeugdaten eingeben — Erstzulassungsdatum, FIN (Fahrzeug-Identifikationsnummer), Antriebsart
- Unterlagen hochladen — Steuerbescheide, Zulassungsbescheinigung, Kauf-/Leasingvertrag
- Antrag absenden — Datenschutz-Erklärung bestätigen, Antrag wird mit Vorgangsnummer zurückgeschickt
Nach Eingang prüft das BAFA den Antrag. Die Bearbeitungszeit kann je nach Andrang zwischen vier und zwölf Wochen liegen. Bei vollständigen Unterlagen geht es schneller — fehlende Dokumente verzögern den Prozess.
Schritt 4: Auszahlung
Nach positiver Prüfung erhältst du den Zuwendungsbescheid, kurz darauf wird die Förderung auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Wichtig: Das Konto muss auf den Halter des Fahrzeugs laufen, nicht auf einen Dritten.
Du musst den Antrag spätestens 12 Monate nach Erstzulassung stellen. Wer im Januar 2026 ein E-Auto zugelassen hat, hat also bis Januar 2027 Zeit.
Die 5 häufigsten Fehler beim Antrag
Wer den Antrag jetzt schon vorbereitet, kann diese typischen Stolperfallen vermeiden:
1. BundID zu spät einrichten
Die Einrichtung der BundID mit Online-Ausweis-Funktion kann 1–2 Wochen dauern — länger, wenn der Personalausweis noch nicht eID-aktiviert ist. Da das Portal seit 19. Mai 2026 offen ist und in der ersten Welle viel Andrang erwartet wird, hilft jeder Tag früher. Empfehlung: jetzt einrichten, nicht erst wenn Kaufvertrag und Zulassung da sind.
2. Tageszulassung statt Neufahrzeug
Vorsicht bei Händler-Angeboten mit "Tageszulassung" oder "Kurzzeitzulassung". Das Fahrzeug wurde dann schon einmal zugelassen — und gilt nicht mehr als Neufahrzeug im Sinne der Förderung. Vor dem Kauf schriftlich bestätigen lassen, dass das Fahrzeug noch nie zugelassen war.
3. Falsches Einkommen ansetzen
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttogehalt, sondern das, was nach Werbungskosten und Sonderausgaben übrig bleibt. Es steht in deinem Steuerbescheid. Wer ungefähr 80.000 € brutto verdient, hat oft ein zvE von 60.000–65.000 € — und kann durchaus profitieren.
4. Antrag vor Zulassung
Du kannst den Antrag erst stellen, nachdem das Fahrzeug auf dich zugelassen ist. Wer schon bei Bestellung antragt, bekommt eine Ablehnung. Reihenfolge: Bestellen → Liefern lassen → Zulassen → Antrag stellen.
5. Falsches Konto angeben
Im Antrag muss das Konto des Fahrzeughalters angegeben werden — auch wenn der Käufer oder Leasingnehmer eine andere Person ist. Das BAFA überweist nur auf das Halter-Konto.
Plug-in-Hybride und Range-Extender
PHEV und REEV sind grundsätzlich förderfähig, aber mit deutlich strengeren Bedingungen als reine E-Autos:
- Basisförderung halbiert: 1.500 € statt 3.000 €
- CO₂- oder Reichweiten-Vorgabe: Höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite (EAER-City-Wert)
- Zeitliche Befristung: Erstzulassung bis spätestens 30. Juni 2027
- Nachweispflicht: Bei >60 g CO₂/km musst du die elektrische Reichweite mit der CoC-Bescheinigung belegen
Ab 1. Juli 2027 plant die Bundesregierung eine strengere Regelung, die sich am realen CO₂-Ausstoß orientiert. Wer jetzt einen PHEV erwägt, sollte beachten: Reine E-Autos haben deutlich höhere Förderung und keine Zeit-Befristung.
Kombination mit anderen Förderungen und Steuervorteilen
Die BAFA-Kaufprämie ist nicht der einzige finanzielle Vorteil eines E-Autos. Weitere Bausteine:
Kfz-Steuerbefreiung
Reine E-Autos sind von der Kfz-Steuer befreit — bei Erstzulassung bis Ende 2030 für 10 Jahre, längstens bis 31. Dezember 2035 (verlängert durch Bundestagsbeschluss vom 04.12.2025). Gegenüber einem typischen Mittelklasse-Verbrenner sparst du dadurch etwa 150–250 € pro Jahr. Über die typische Haltedauer von 5 Jahren also 750–1.250 € zusätzlich. Mehr Details und alle weiteren Steuervorteile habe ich in einem eigenen Artikel zusammengestellt: Steuervorteile beim E-Auto 2026.
THG-Prämie
Jeder E-Auto-Halter kann die Treibhausgasminderungsquote (THG-Prämie) verkaufen. rund 300 € pro Jahr sind aktuell üblich (Top-Angebote bis ~380 €), abhängig vom Anbieter. Über 5 Jahre kommen so etwa 1.500 € zusammen. Steuerfrei für Privatpersonen.
Wallbox-Förderung
Aktuell gibt es keine direkte Bundes-Förderung für private Wallboxen mehr — das KfW-Programm 440 wurde am 27. Oktober 2021 wegen Mittelerschöpfung gestoppt. Aber: Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderungen. Ein Blick auf foerderdatenbank.de oder bei deinem Stromanbieter lohnt sich. Wer die echten Wallbox-Kosten kalkulieren will: Wallbox-Kostenrechner.
Steuervorteil bei E-Dienstwagen
Wer einen E-Dienstwagen privat nutzt, versteuert nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat (bei Listenpreis bis 100.000 € — seit 1. Juli 2025 angehoben von vorher 70.000 €) — statt 1 % beim Verbrenner. Bei einem 50.000-€-Auto sind das nur 125 € statt 500 € geldwerter Vorteil pro Monat. Das macht einen riesigen Unterschied beim Netto. Details und Rechenbeispiele im Steuer-Ratgeber 2026.
Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung 2026
Kann ich die Förderung rückwirkend für ein im Februar 2026 zugelassenes Auto beantragen?+
Ja. Seit dem 19. Mai 2026 ist das Antragsportal live — du kannst rückwirkend für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 antragen. Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach der Zulassung gestellt werden.
Gilt die Förderung auch für Leasing?+
Ja, sowohl beim Kauf als auch beim Leasing. Aber: Du musst als Halter mindestens 36 Monate auf dem Fahrzeug bleiben. Bei kürzeren Leasingverträgen ist das nicht möglich — und die Förderung würde zurückgefordert.
Werden Gebrauchtwagen gefördert?+
Nein. Nur Neufahrzeuge mit der allerersten Zulassung ab dem 1. Januar 2026. Eine Förderung für Gebrauchtwagen wird laut Bundesumweltministerium frühestens 2027 geprüft.
Was passiert, wenn ich das Auto vor Ablauf der 36 Monate verkaufe?+
Du musst das BAFA unverzüglich informieren. Das Amt entscheidet im Einzelfall über eine anteilige oder vollständige Rückforderung der Förderung. Plane die 36 Monate Haltedauer fest in deine Finanzierung ein.
Wie schnell wird die Förderung ausgezahlt?+
Nach erfolgreicher Prüfung wenige Wochen — laut BAFA "innerhalb weniger Wochen nach Erteilung des Zuwendungsbescheides". Die Prüfung selbst kann je nach Andrang vier bis zwölf Wochen dauern. Vollständige Unterlagen beschleunigen den Prozess deutlich.
Können Selbständige die Förderung beantragen?+
Ja, aber nur wenn das Fahrzeug ins Privatvermögen geht — nicht ins Betriebsvermögen. Auch die Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden. Für Selbstständige gelten die gleichen Bedingungen wie für Angestellte.
Was ist mit Brennstoffzellenfahrzeugen?+
Brennstoffzellenfahrzeuge (z. B. Hyundai Nexo, Toyota Mirai) werden genauso gefördert wie reine Batterieelektrofahrzeuge — Basis 3.000 €, plus Sozial- und Kinderbonus, maximal 6.000 €.
Fazit: Lohnt sich der Antrag?
Eindeutig ja — wenn du in die Zielgruppe fällst. Bis zu 6.000 € sind keine Kleinigkeit, gerade bei E-Autos im Kompakt- bis Mittelklasse-Segment. Wer im Januar oder Februar 2026 schon ein E-Auto zugelassen hat, sollte den Antrag im Mai 2026 zügig stellen — drei Milliarden Euro stehen zwar zur Verfügung, aber die Fördermittel sind nicht unbegrenzt: Geschätzt reicht das Budget für rund 800.000 Fahrzeuge.
Wer noch unentschieden ist, sollte ehrlich rechnen: Förderung ist nur ein Faktor bei der E-Auto-Entscheidung. Mindestens genauso wichtig sind Lademöglichkeiten zu Hause, Fahrleistung pro Jahr und die geplante Haltedauer. Dazu habe ich einen separaten Artikel geschrieben: Lohnt sich ein E-Auto bei 10.000 km im Jahr?
Mein konkreter Rat:
- Wenn du noch keine BundID hast: jetzt einrichten — die Einrichtung dauert 1–2 Wochen, ohne BundID kein Antrag
- Steuerbescheide 2023 und 2024 heraussuchen — du brauchst sie als PDF oder Foto, am besten schon gescannt
- Bei laufenden Kaufverhandlungen: Hersteller-Boni und staatliche Förderung kombinieren — beide Vorteile mitnehmen
- Bei Tageszulassungen kritisch nachfragen — sonst Förderung weg
- Antrag erst nach Zulassung stellen — vorher wird abgelehnt
🧮 Wie viel kostet ein E-Auto dich wirklich?
Förderung allein sagt noch nicht, ob sich ein E-Auto für dich rechnet. Mit dem kostenlosen E-Auto-Rechner kannst du deine konkrete Situation durchrechnen — inklusive Förderung, Strompreis, Wartung und Wertverlust.
Zum E-Auto-Rechner →Hinweis: Dieser Artikel basiert auf den offiziellen Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Bundesumweltministeriums (BMUKN), zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2026 nach Veröffentlichung der finalen Förderrichtlinie und Freischaltung des Antragsportals. Maßgeblich sind stets die offiziellen Veröffentlichungen des BAFA. Diese Information ersetzt keine individuelle Beratung. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.